Teilnahmebedingungen
für das Führungskräfte-Seminar „Reload“
von Erfolgreiche-Ingenieure, Frau Petra Grossmann
(1) Vertragsgegenstand:
Frau Petra Grossmann – Erfolgreiche Ingenieure (im Folgenden: „die Veranstalterin“) führt im vereinbarten Zeitraum am angegebenen Ort das Führungskräfte-Seminar „Reload“ durch. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung zum Seminar, die Vertragsbestandteil geworden ist. Falls das Seminar aus irgendeinem Grund (z.B. Wasserschaden im Seminarraum) nicht an angegebenem Ort stattfinden kann, wird das Seminar in einem anderen Seminarhotel stattfinden. Der Teilnehmer wird benachrichtigt.
Das Seminar findet ab einer Teilnehmerzahl von 4 Personen statt.
Die Veranstalterin ist nicht zur höchstpersönlichen Leistung verpflichtet, sondern kann qualitativ gleichwertige Vertreter oder geprüfte Assistenzen einsetzen.
Nach Absolvierung des Seminars erhalten die Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung.
(2) Anmeldung und Vertragsabschluss:
Der Vertrag wird zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer oder dem Bevollmächtigten eines Unternehmens geschlossen. Für jeden Teilnehmer ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande.
(3) Seminargebühr:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegte Vergütung in einem Betrag spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen.
Ist der Betrag nicht bis vor Beginn des Seminars auf das Konto eingegangen, kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Bei einer Überbuchung zählt die Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Ratenzahlung bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung seitens der Veranstalterin.
Da das Seminar in Deutschland stattfindet, fallen 19 % Mehrwertsteuer an.
(4) Teilnahmevoraussetzungen:
Zur bestmöglichen Absicherung des Seminarerfolgs für alle Teilnehmer wird die Veranstalterin mit jedem Teilnehmer ein persönliches Anmeldegespräch (auch telefonisch/per Videocall möglich) führen. Sie behält sich bis zum Abschluss des Gesprächs vor, den Teilnehmer nicht zum Seminar zuzulassen.
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er sich in normaler physischer und psychischer Verfassung befindet. Er ist mündig und gesund und befindet sich insbesondere nicht in einer Therapie oder unter bewusstseinsverändernder Medikation.
Der Teilnehmer sichert mit der Anmeldung zu, dass er nicht Scientology angehört.
(5) Stornierung:
Grundsätzlich haftet der Teilnehmer sowohl gegenüber dem Hotel bzgl. der Tagungspauschale als auch gegenüber der Veranstalterin bzgl. der Seminargebühr.
Zur Absicherung von persönlichen Verhinderungsrisiken, insbesondere Krankheit und Unfall, empfiehlt die Veranstalterin den Abschluss einer Seminarversicherung, beispielsweise unter http://www.erv.de.
Die Veranstalterin kann das Seminar stornieren, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht zustande gekommen ist oder aus sonstigem wichtigen Grund. Sie wird dann innerhalb der nächsten 6 Monate einen Ersatztermin anbieten, bis das Seminar zustande kommt. Grundsätzlich findet eine Kostenerstattung wegen Stornierung nur und insoweit statt, als die Leistungen nicht anderweitig verkauft werden können. Der Veranstalterin steht es frei, nach Absprache mit dem Hotel Ersatz zu beschaffen.
Bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer seine Anmeldung kostenfrei stornieren. Diese Stornierung hat schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber der Veranstalterin zu erfolgen und ist erst mit Bestätigung der Stornierung durch die Veranstalterin wirksam.
Im Falle der späteren Stornierung oder Teilstornierung durch den Teilnehmer haftet er gegenüber dem Hotel und der Veranstalterin wie folgt:
• 29 bis 15 Tage vor Beginn des Seminars: 50 % der Kosten der stornierten Leistungen (Hotel und Seminargebühr)
• 14 bis 0 Tage vor Beginn des Seminars: 85% der Kosten der stornierten Leistungen (Hotel und Seminargebühr)
• Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage und nach Beginn des Seminars: 100 % der Kosten (Hotel und Seminargebühr).
Die stornierten Leistungen sind die bereits gebuchten Tagungspauschalen und Seminargebühren (ohne Ausgleich).
Im Falle einer Stornierung haften die jeweiligen Teilnehmer gegenüber dem Hotel in Höhe ihrer Tagungspauschale sowie gegenüber der Veranstalterin für die entstehenden Kosten.
Für den Vertrag zwischen Teilnehmer und Hotel gelten dieselben Stornierungsbedingungen. Die Veranstalterin haftet gegenüber dem Hotel nur für ihre eigene Tagungspauschale nach obiger Maßgabe so wie jeder andere Teilnehmer.
Die Veranstalterin empfiehlt jedem Seminarteilnehmer deshalb auch für den Fall des Ausfalls des Seminars aus Gründen, die in der Veranstalterin oder seitens des Hotels bestehen, den Abschluss einer Seminarversicherung.
(6) Reservierungsvertrag mit dem Hotel:
Der Teilnehmer schließt mit dem Hotel einen jeweils separaten Vertrag über Kost und Logis auf Basis einer Tagungspauschale ab.
In jeder Tagungspauschale ist ein Anteil für den oben bezeichneten Seminarraum enthalten.
Der Vertrag über Vollverpflegung und Übernachtung kommt direkt zwischen dem Hotel und dem jeweiligen Teilnehmer zustande. Die Veranstalterin wird nicht Vertragspartner bzgl. Kost und Logis für die Teilnehmer.
(7) Haftung:
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung am Seminar teil und wird aus eventuellen gewollten oder ungewollten Folgen keine Ansprüche ableiten. Ihm ist bewusst, dass auch Körperübungen Bestandteil des Seminars sind.
Die Veranstalterin haftet nicht für Veränderungen, Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen, die durch Teilnehmer oder Dritte verursacht worden sind. Sie haftet selbst nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Durchgriffshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Teilnehmer haftet gegenüber der Veranstalterin, anderen Teilnehmern, dem Hotel oder Dritten gegenüber für jedweden Schaden.
(8) Vertragspflicht der Teilnehmer:
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur engagierten Mitarbeit und Zuarbeit aller notwendigen Informationen.
Der Teilnehmer wird über persönliche oder berufliche Umstände anderer Teilnehmer oder der Veranstalterin, von denen er im Rahmen des Seminars Kenntnis erlangt, außerhalb des Seminars Stillschweigen bewahren. Er verpflichtet sich im allgemeinen Interesse zur Verschwiegenheit – es sei denn, dass gesetzliche Verpflichtungen dem entgegenstehen. Dies gilt auch für den Namen und die Daten anderer Teilnehmer.
Der Teilnehmer wird die Räumlichkeiten respektvoll und wertschätzend behandeln und sich an die allgemein übliche Etikette halten. Den Teilnehmern ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt, von anderen Teilnehmern oder der Veranstalterin Fotos oder Aufzeichnungen zu machen bzw. diese zu veröffentlichen oder zu verwenden. Dies gilt auch für seine Notizen im Seminar.
Seminarsprache ist Deutsch.
Die Veranstalterin empfiehlt, für die gesamte Dauer des Seminars auf Alkohol zu verzichten. Sie weist darauf hin, dass das Seminar in einem Nichtraucherhotel stattfindet.
Die Veranstalterin sichert den sorgfältigen und vertraulichen Umgang mit den Daten der Teilnehmer zu.
(9) Urheber-, Nutzungs-, Verwertungsrecht:
Das Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrecht am Seminar und an sämtlichen Unterlagen und Lehrmaterialien steht und verbleibt im Eigentum der Veranstalterin.
Insbesondere wird der Teilnehmer, der Vertreter des Unternehmens oder das Unternehmen selbst die Unterlagen weder im eigenen noch in fremdem Namen ganz oder teilweise an Dritte weitergeben, vervielfältigen oder veröffentlichen.
Unberechtigte Nutzung kann straf- und schadens-ersatzrechtlich belangt werden.
(10) Leistungs- und Erfüllungsort:
ist der Veranstaltungsort.
(11) Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Gerichtsstand ist Aachen. Für diese Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht.
(12) Änderungen:
Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, des Datums und bei-derseitiger Unterschrift.
(13) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, sollen die übrigen fortgelten und die unwirksamen sinngemäß durch wirksame ersetzt werden.