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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coachings, Präsenz- und Remote-Workshops

von Erfolgreiche-Ingenieure, Frau Petra Grossmann
  1. Allgemeines 

Frau Petra Grossmann (im Folgenden Veranstalterin) führt Coachings und Workshops gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Die Einzelheiten der Coachings und Workshops ergeben sich aus der Beschreibung zum Angebot, die Vertragsbestandteil geworden ist. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Coachee / Workshopteilnehmer (Auftraggeber) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Frau Petra Grossmann nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt sind.

Die von Frau Grossmann abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Seminar- oder Coachingleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Frau Grossmann nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die (unternehmerische) Entscheidung des Teilnehmers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular oder per E-Mail an
pg@erfolgreiche-ingenieure.de
Die Anmeldung wird durch eine schriftliche Bestätigung der Anbieterin rechtsverbindlich.

  1. Teilnahmegebühr / Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist umgehend fällig. Sollte eine Beantragung des Bildungsschecks vom Auftraggeber gewünscht sein, so ist dies unmittelbar mit der Anmeldung der Veranstalterin anzuzeigen (siehe auch Punkt 4).

Sofern die Rechnungsstellung auf Wunsch des Auftraggebers an einen Dritten erfolgt ist, haftet der Auftraggeber im Fall eines nicht fristgerechten und/oder unvollständigen Eingangs der Zahlung durch den Rechnungsempfänger.

Enthalten in der Teilnahmegebühr für Workshops sind: Workshopunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Fotoprotokoll nach der Veranstaltung. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Die Speisen während der Mittagspause sind nicht im Workshoppreis enthalten.

  1. Bildungsscheck

Die Veranstalterin nimmt den Bildungsscheck für ihre Coachings und Workshops an (max. 500 € pro Teilnehmer / 50% der Veranstaltungssumme) und rechnet dazu mit der Bildungsscheckstelle (Bezirksregierung) die Kosten anteilig ab.

Der Auftraggeber trägt eigenständig die Verantwortung zur Beantragung des Bildungsschecks im Vorfeld der Veranstaltung. Spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn muss der Bildungsscheck der Veranstalterin vorgelegt werden. Die Veranstalterin ist nicht dafür verantwortlich festzustellen, ob der Teilnehmer berechtigt ist, den Bildungsscheck zu beantragen oder die Fördersumme zu erhalten.

  1. 1. Stornierung von Präsenz-Workshops durch den Teilnehmer

Die Stornierung von Workshops bedarf der Schriftform. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 28 Kalendertage vor Workshop: keine Gebühr
  • 27 – 14 Kalendertage vor Workshop: 50% der gesamten Gebühr.
  • weniger als 14 Kalendertage vor Workshop: volle Workshopgebühr.
  • Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Workshop besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
  • Die Teilnahme einer Ersatzperson ist nach Absprache ohne Aufpreis möglich.
  • Sollte das Seminar von der Veranstalterin abgesagt werden müssen, wird der gezahlte Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
  1. 2. Stornierung von Remote-Workshops durch den Teilnehmer

Durch das Buchen eines Remote-Workshops wird zeitnaher Zugang zu den Workshop-Inhalten möglich. Somit erhält der Vertrag sofortige Erfüllung, das Widerrufsrecht wird ausgeschlossen.

Fällt der Widerruf innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen, so wird der Betrag berechnet, der dem Anteil, der bis zur Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang entspricht.

  1. 3. Stornierung von Coachingterminen durch den Teilnehmer 

Die Stornierung von Coachingterminen bedarf der Schriftform. Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

  • bis 2 Kalendertage vor dem vereinbarten Coachingtermin: keine Gebühr
  • 1 Tag Kalendertag dem vereinbarten Coachingtermin: 50% der gesamten Gebühr
  • Bei Absage am gleichen Tag oder Nichterscheinen: 100% der Gebühr
Ausnahmen bestätigen die Regel: im Falle einer Coronaerkrankung können Termine noch am gleichen Tag verschoben werden. 
  1. Vertragspflichten der Workshopteilnehmer

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur engagierten Mitarbeit und Zuarbeit aller notwendigen Informationen.

Der Auftraggeber wird über persönliche oder berufliche Umstände anderer Teilnehmer oder der Veranstalterin, von denen er im Rahmen der Workshops Kenntnis erlangt, außerhalb des Seminars Stillschweigen bewahren. Er verpflichtet sich im allgemeinen Interesse zur Verschwiegenheit – es sei denn, dass gesetzliche Verpflichtungen dem entgegenstehen. Dies gilt auch für den Namen und die Daten anderer Teilnehmer. Den Teilnehmern ist es ohne ausdrückliche Erlaubnis untersagt, von anderen Teilnehmern oder der Veranstalterin Fotos oder Aufzeichnungen zu machen bzw. diese zu veröffentlichen oder zu verwenden. Dies gilt auch für seine Notizen im Workshop.

  1. Haftung

Für die Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Lernziels übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Die Teilnehmer sind dazu angehalten, nach ihren Möglichkeiten am Erfolg des Workshops oder des Coachings mitzuwirken.

Die Veranstalterin haftet nicht für Veränderungen, Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen oder Sachen, die durch Teilnehmer oder Dritte verursacht worden sind. Sie haftet selbst nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Durchgriffshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet gegenüber der Veranstalterin, anderer Teilnehmern oder Dritten gegenüber für jedweden Schaden. Teilnehmende und Mitwirkende haften im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für von ihnen verursachte Schäden.

  1. Durchführungsänderungen

Die Veranstalterin behält sich vor, bei Eintreten besonderer, nicht vorhersehbarer und von ihr nicht zu vertretenden Umstände (wie Erkrankung oder sonstiger Ausfall) den jeweiligen Workshop räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, einen anderen qualifizierten Referenten einzusetzen oder die Veranstaltung abzusagen.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Auftragnehmer vor, die jeweilige Veranstaltung zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen. In diesem Fall bemüht sich der Auftragnehmer, die Teilnehmer spätestens 7 Kalendertage vor der geplanten Veranstaltung zu informieren.

Im Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung können die Teilnehmer zwischen der Teilnahme an dem ersatzweise angebotenen Termin und der Rückerstattung bereits bezahlter Teilnahmegebühren wählen. Im Fall der ersatzlosen Absage einer Veranstaltung werden bereits überwiesene Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht. Es wird der Abschluss einer Seminarversicherung empfohlen.

  1. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrecht

Das Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrecht am Seminar und an sämtlichen Unterlagen und Lehrmaterialien steht und verbleibt im Eigentum der Veranstalterin. Insbesondere wird der Teilnehmer, der Vertreter des Unternehmens oder das Unternehmen selbst die Unterlagen weder im eigenen noch in fremdem Namen ganz oder teilweise an Dritte weitergeben, vervielfältigen oder veröffentlichen. Unberechtigte Nutzung kann straf- und schadensersatzrechtlich belangt werden.

  1. Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort Leistungs- und Erfüllungsort ist Aachen.

  1. Gerichtsstand

Sollten sich aus dieser Vereinbarung Streitigkeiten ergeben, die nicht gütlich beigelegt werden können, dann ist in einem solchen Falle der Gerichtsstand Aachen. Für diese Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Die Beteiligten verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Aachen, Juni 2021

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